Freitag, 16. Oktober 2009

Diskriminierungsgesetz

Was ist eigentlich schon wieder mit den Deutschen los.
Da soll nun ein Anti-Diskriminierungsgesetz verabschiedet werden, damit kein Mensch aufgrund seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden kann. An sich ja nichts gegen einzuwenden, aber vielleicht sollte man doch einfach mal unser Grundgesetz lesen, Art. 1-3 reichen da vollig aus.

Art. 1
Die Würde des Menschen
Art. 2
Allgemeine Handlungsfreiheit
Art. 3
Alle Menschen sind gleich

Wofür brauchen wir denn da noch ein Diskriminierungsgesetz?

Und noch was allgemeines zum Diskriminierungsgesetz, werde ich nicht auch diskriminert, wenn ich mich z.B. auf eine Stelle bewerbe und ein Behinderter bevorzugt wird und die Stelle bekommt, trotz schlechterer Qualifikation? Naturlich werde ich benachteiligt und das ist auch gut so! Aber irgendwann wird jemand genau dagegen klagen und dann auch noch Recht bekommen, zumindest wenn das Gesetz so kommt, wie es geplant ist.
Am Ende wird dann das Diskriminierungsgesetz genau das Gegenteil erreichen, für was es eigentlich stehen soll.

Vertrauen wir vielleicht doch einfach mal auf das gute alte Grundgesetz!
So schlecht waren die letzten 60 Jahre nicht;)

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